
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für den Warenverkauf
( AGB für den OnlineShop finden Sie auf der Webseite AZPC.de )
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser im
Ladenlokal aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von
unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Die
Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn
die
Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen.
Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen
worden
und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluß
a) Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge,
sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot
abzugeben.
Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen
Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf
der
Ware vorbehalten.
b) Die dem Vertrag zugrundeliegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder
Leistungsgegenstandes
ergeben sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den
jeweiligen Bedienungsanleitungen. Abweichungen bedürfen einer schriftllichen
Vereinbarung.
c) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen
sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen
Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden
und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise
von diesen
Kenntnis zu erhalten.
d) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot
unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt
der Übernahme
des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft
bzw. unsere
Hausbank.
Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung
ü
berlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die
Erfüllung durch
den Kunden zu bestehen.
Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt
der Kunde ein,
daß wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung
an uns nehmen.
e) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ (FZZ)
Zulassung der
Anschluß an das Deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten
ist, so werden
wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von
jeder Haftung
aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag entgegennehmenden
Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei Versandaufträgen,
ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in
unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung
in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher
Verpackung. Gegebenenfalls
erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung)
gehen
zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
die Ware auf
Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung
erfolgt in
jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti,
Rabatte etc. bedürfen
einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
c) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber.
Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
d) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug,
so hat er, vorbehaltlich
der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe
von 8 %
ü ber dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt
sich
hieraus ein Betrag, der höher ist als der von 8 % über dem
Basiszinssatz, ist dem
Kunden der Nachweis gestattet, daß unser Schaden niedriger ist
als die Pauschale.
e) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel
an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und
Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen
Lieferungen
oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst
zustehenden
Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere
Leistungen
bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten
und bei
mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder
teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche
aus dem Vertragsverhältnis
sofort fällig.
f) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es
auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen,
die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
g) Für den Fall, daß Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart
wurde, wird automatisch
der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer
Rate um
mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets
als Anerkennung
der Teilzahlungsvereinbarung.
4. Lieferung
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
werden wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren
und seine Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist
die Lieferfrist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
verlassen hat
oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher
und
unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer,
Wasser und ähnliche
Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und
Aussperrung;
Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen
Eingriffen
(auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich,
wenn wir an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände
gehindert werden,
die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, daß verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft
von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein
Schaden erwächst,
so ist er unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche berechtigt,
eine Entschädigung
in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt
jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen
und
Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht,
wenn unser
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein
kaufmännisches
Fixgeschäft vereinbart wurde.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des
Kunden voraus.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume
verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Dies
gilt unabhängig
davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die
Frachtkosten
trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung
oder Abnahme aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit
dem Zugang der
Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt nicht
für Bringschulden
und für Bestellungen im Versandhandel.
6. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum
geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer
Forderungen
aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt
stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht
das Eigentum auf
ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung
mit
uns getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der
Einlösung des
Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld getilgt, auch
bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung
erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB,
ohne uns zu verpflichten.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für
uns
grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar
bei Verarbeitung
im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache,
bei Verbindung
im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte
der
Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das
Miteigentum im Verhältnis
der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für
uns. Werden
die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert,
so
gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware.
b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt
der Kunde
bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe
an uns ab.
c) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt
er seine Zahlungen
ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die
Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 449 BGB geltend
machen
und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger
zu verlangen,
diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und
die Forderungen
des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
d) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen
zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt,
werden
wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigeben.
e) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem
Eigentum stehende
Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl
zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten.
Wir
nehmen diese Abtretung an.
7. Gewährleistung
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache
richten sich nach
den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit
sich aus
dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Kunde
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe
gerügt hat.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377
und 378
HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung
durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung
eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,
wird
durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene
Veränderungen,
Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter entstanden
sind, ist ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm
untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt
oder
rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 c) dieser AGB
als ergänzend
vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt
er ein System aus
mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart,
daß ein Anspruch
auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das
einzelne, von Mängeln betroffene
Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System
besteht, es sei denn,
die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das
mangelhafte Gerät
kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt
werden.
i) Für den Fall, daß der Kunde ein System untereinander vernetzter
Geräte (Netzwerk)
erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software
entsprechend
den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt
er uns von der
Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, daß wir die Installationsdaten
zum Zeitpunkt
der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker bestimmter
Fabrikate oder
auch manche Software-Pakete nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen
Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig
selbständig vor
dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen
keine Ansprüche
wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte
bzw. Software ableiten,
es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich
Gegenstand
der Beratung oder des Kaufvertrages.
8. Garantie
Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
hinaus eine Garantie
gewährt, so kann er, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen
Zusage, aus dieser
Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz
herleiten,
sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus
keinen
Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte
für die
Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe
der Ware
an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt.
Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung
nicht eingeschränkt.
9. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte
hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen
–
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht
oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt.
Sie gilt auch
nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragwesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen
und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung
ausdrücklich
hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur
Verfügung.
Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig,
wenn er diese
tägliche Sicherung unterläßt.
Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Unsere
Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie
beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch
Originaldisketten
der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern
zu, alle nötige
Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht durch
uns mit derartigen
Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand
nicht
möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen.
Sollte dennoch
ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen
worden
sein, so haften wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet
haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf
Virenbefall zu
untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die
durch Virenbefall
dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht,
soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort
für Zahlung und Lieferung, sowie
als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe,
daß wir auch berechtigt
sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen
Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem
Kunden nicht.
11. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur
ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
Bayreuth, 03.05.2005
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